In der letzte Zeit sind auf der Auktionsplattform verstärkte Abmahnungs-Aktivitäten zu beobachten. Dies ist laut Rechtsanwalt Christian Solmecke eine Folge des zunehmenden Wettbewerbs.
Viele der Abmahnungen sind tatsächlich unberechtigt; es lohnt sich also, zunächst Ruhe zu bewahren und die Begründung gründlich zu prüfen. Häufigster Abmahnungsgrund sind unzureichende Hinweise zum Widerrufsrecht. Hier gibt es keine einheitliche Rechtssprechung. Wichtig ist in jedem Fall, dass ein Hinweis auf der "mich-Seite" nicht ausreichend ist. Idealerweise erfolgt der Hinweis direkt auf der Angebotsseite.
Ein Hinweis auf das Widerrufsrecht ist nur bei gewerblichen Händlern erforderlich.
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