Freitag, 27. Januar 2006
Ansprüche der Händler gegen ihre Lieferanten
Laut eines Berichtes der Zeitschrift "INTERNET WORLD Business" (Ausgabe Januar 2006) können Händler, wenn Ihnen durch Rücknahme von Ware Kosten entstehen, diese bei ihre Lieferanten geltend machen. Dies betrifft insbesondere Aufwendungen für Reparaturen, Ersatzteile, Versandkosten etc.. Strittig ist, ob auch "weiche" Kosten, wie sie für Personal und Verwaltung entstehen, hierbei berücksichtigt werden können. Um Streit über die angemessene Höhe der zu übernehmenden Kosten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, mit den Lieferanten eine entsprechende Vereibarung zur Qualitätssicherung zu treffen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen