Dienstag, 6. Juni 2006
Einem Kunden darf die Belieferung verweigert werden
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg vom 25.11.2004 darf ein Händler einem Kunden die Belieferung verweigern, wenn der Kunde regelmäßig missbräuchlich das Widerrufsrecht genutzt hat. Es ist jedoch erforderlich, dass der Händler den Kunden zuvor darüber informiert, dass er zukünftig nicht mehr beliefert wird.Hat der Händler bereits eine Leistung erbracht oder hat der Kunde die gelieferte Ware bereits genutzt, so ist vom Kunde Wertersatzt zu leisten. Hat der Händler bereits eine Leistung erbracht oder handelt es sich bei der Ware um eine spezielle, auf Kundenwünsche hin erstellte Leistung, so erlischt der Anspruch auf Widerruf.Quellen: Internethandel , BGB § 312d Abs 3 Zif 2, BGB §355 ff, Linux Magazin 07/06

1 Kommentar:
[...] [via Cristoph Kania] [...]
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