Zum 01.01.2007 sind neue gesetzliche Regelungen zu Pflichtangaben in Geschäftsbriefen in Kraft getreten. Als solche zählen nun u.a. auch E-Mails.
Es ist also auch für den Online-Händler wichtig, seine Richtlinien für den E-Mail-Verkehr auf diese Regelungen hin zu überprüfen. Dabei sollte er besonderes Augenmerk auf die meistenteils automatisch versandten Nachrichten wie Auftragsbestätigungen, Versandmeldungen und auch (erlaubte!) Werbezusendungen legen.
[Update 01.02.07 22:30] Soeben lese ich auf heise.de, dass schon Abmahner unterwegs sind. Zum Trost gibt es aber auch Muster für rechtskonforme Kommunikation.
[via maas_rechtsanwälte]
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