Im Mai 2006 hatte das Landgericht Halle entschieden, dass die vom Bundesjustizministerium vorgelegte Musterbelehrung zum Widerrufsrecht unwirksam sei, da sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche.
Nun liegt eine neuerliche Fassung vor, die zum 01.04.08 gültig wird und die bisherige Rechtsunsicherheit beheben soll. Belehrungen nach der alten Fassung dürfen im Rahmen einer Übergangsfrist noch bis zum 01.10.2008 verwendet werden.
Die neue Fassung steht zum Download zur Verfügung.
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